Sanierungsförderung 2026: BAFA, KfW, iSFP-Bonus und Steuerbonus im Detail
Bei einer Sanierung lassen sich 2026 bis zu 70 % der Heizungskosten zurückholen. Dieser Ratgeber ordnet die vier Fördersäulen – BAFA-Zuschuss (BEG EM), KfW 261/159, iSFP-Bonus und Steuerbonus nach § 35c EStG – erläutert die entscheidenden Kombinationsregeln und zeigt die richtige Antragsreihenfolge, mit der Sie das Fördermaximum ausschöpfen, ohne den Anspruch durch einen Formfehler zu verlieren.
Wer 2026 ein Bestandsgebäude energetisch modernisiert, kann einen beträchtlichen Anteil der Kosten über Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite und den Steuerbonus zurückholen – bei einer neuen Heizung im besten Fall bis zu 70 Prozent der Investition. Das Geflecht aus BAFA-Zuschuss (BEG EM), KfW-Ergänzungskredit, iSFP-Bonus und § 35c EStG wirkt zunächst verwirrend. Dieser Ratgeber sortiert die vier Fördersäulen, erläutert die wichtigen Kombinationsregeln und führt Sie durch die richtige Antragsreihenfolge, mit der Sie das Maximum an Förderung ausschöpfen – ohne den Anspruch durch einen Formfehler zu verspielen.
Die vier Fördersäulen für Sanierende 2026 im Überblick
Kurzantwort: 2026 tragen vier Programme die energetische Sanierung: erstens der BAFA-Zuschuss innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Heizung, Hülle und Anlagentechnik, zweitens die KfW-Kredite 261 (Effizienzhaus-Sanierung inklusive Zuschuss) und 159 (Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss), drittens der iSFP-Bonus von 5 Prozent für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan sowie viertens der Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative zur direkten Förderung. Beachten Sie: Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für ein und dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – pro Gewerk entscheiden Sie sich für einen der beiden Wege.
Die Förderung gliedert sich grob in zwei Logiken: Wer einzelne Maßnahmen angeht (nur die Heizung, nur die Dämmung, nur die Fenster), fährt mit der BEG EM und dem direkten BAFA-Zuschuss am besten. Wer das komplette Haus auf ein Effizienzhaus-Niveau (85, 70, 55 oder 40 EE) bringt, greift zum KfW-Kredit 261 mit integriertem Tilgungszuschuss. Beide Wege lassen sich über einen individuellen Sanierungsfahrplan aufwerten – mehr dazu im eigenen Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP). Bei einem Fertighaus aus den 1970er- bis 1990er-Jahren greifen alle vier Säulen – welche Kostenblöcke typisch sind, zeigt der Ratgeber Fertighaus modernisieren.
BAFA-Zuschuss (BEG EM): für Heizung, Gebäudehülle und Anlagentechnik
Kurzantwort: Die BEG EM zahlt 2026 gestaffelte Zuschüsse: Für den Heizungstausch gibt es 30 Prozent Grundförderung, aufgestockt durch den Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent beim Austausch einer alten fossilen Heizung), den Einkommens-Bonus (30 Prozent bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) und den Effizienz-Bonus (5 Prozent für bestimmte Wärmepumpen). Die einzelnen Boni sind zusammen auf maximal 70 Prozent begrenzt. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und der Anlagentechnik gibt es 15 Prozent, dazu 5 Prozent iSFP-Bonus, also höchstens 20 Prozent Zuschuss.
Zuständig für die Zuschüsse zu Hülle, Fenstern, Lüftung und Anlagentechnik ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für den Heizungstausch hingegen die KfW (siehe folgender Abschnitt). Diese Aufteilung der Zuständigkeit besteht seit 2024 und gilt 2026 unverändert fort. Für die Höhe der Ersparnis maßgeblich sind die Fördersätze und die maßnahmenspezifischen Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten.
BEG EM 2026 — Fördersätze und die maximal förderfähigen Kosten je Wohneinheit
| Maßnahme | Grundförderung | Bonus möglich | Förderfähig max. |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Heizungstausch) | 30 % | + bis 40 % (Klima/Einkommen/Effizienz) | 30.000 € |
| Biomasseheizung (Pellet) | 30 % | + bis 25 % | 30.000 € |
| Außenwand-Dämmung (WDVS) | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Dach-/Geschossdecken-Dämmung | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Fenster mit U_w ≤ 0,95 | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Lüftung mit Wärmerückgewinnung | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Heizungsoptimierung / hydr. Abgleich | 15 % | + 5 % iSFP | 60.000 € |
| Energieberatung / Fachplanung | 50 % | — | gedeckelt (BEG-Sätze) |
Höchstgrenzen: Heizung und Gebäudehülle werden getrennt gerechnet
Beim Heizungstausch greift eine eigene Höchstgrenze von 30.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit. Für sämtliche übrigen Einzelmaßnahmen – Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik – steht darüber hinaus ein Topf von 60.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit zur Verfügung. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, hebt diese Grenze für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro und verdoppelt so den förderfähigen Betrag – ein häufig unterschätzter Hebel.
KfW 261 und 159: zinsgünstiger Kredit und Tilgungszuschuss für die Sanierung
Kurzantwort: Die KfW unterstützt Sanierer 2026 auf zwei Wegen: Das Programm 261 (Wohngebäude – Kredit) finanziert die Sanierung zum Effizienzhaus über ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von 5 bis 45 Prozent, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Der Ergänzungskredit 358/359 (früher als 159 bezeichnet) stellt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen bereit, die bereits einen BAFA-Zuschuss bekommen – mit Zinsverbilligung für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 Euro. So lässt sich der Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses günstig fremdfinanzieren.
Wer sein Fertighaus vollständig auf ein Effizienzhaus 70 EE oder 55 EE bringt, sollte KfW 261 durchrechnen: Der Tilgungszuschuss wird direkt mit dem Kredit verrechnet und mindert die zurückzuzahlende Summe. Wer dagegen Einzelmaßnahmen über die BEG EM fördert, den Eigenanteil aber nicht aus Rücklagen begleichen möchte, ergänzt den BAFA-Zuschuss um den Ergänzungskredit. Beide KfW-Wege laufen über die Hausbank, nicht direkt über die KfW.
KfW-Programme für Sanierende 2026 im Vergleich
| Programm | Zweck | Kredit max. | Tilgungs-/Zinsvorteil |
|---|---|---|---|
| KfW 261 | Sanierung zum Effizienzhaus | 150.000 € / WE | 5–45 % Tilgungszuschuss |
| KfW 358/359 (Ergänzung) | Ergänzung zum BAFA-Zuschuss | 120.000 € / WE | Zinsverbilligung bis 90.000 € Einkommen |
| KfW 270 (PV) | Photovoltaik & Speicher | Anlagenkosten | reiner Zinskredit |
Der iSFP-Bonus: 5 Prozent zusätzlich für Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan
Kurzantwort: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt 2026 einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, die im Fahrplan empfohlen und binnen 15 Jahren umgesetzt werden. Zudem verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Den iSFP fertigt ein bei der BAFA gelisteter Energieeffizienz-Experte an; er kostet für ein Einfamilienhaus etwa 1.300 bis 1.800 Euro, von denen die BAFA 50 Prozent (maximal 650 Euro) übernimmt.
Rechnet man den Bonus durch, wird der Hebel sichtbar: Bei 40.000 Euro Dämmkosten bringt der iSFP-Bonus 2.000 Euro zusätzlichen Zuschuss – damit hat sich der Fahrplan nahezu von selbst bezahlt. Details zu Ablauf, Kosten und dem 15-Jahres-Zeitfenster liefert der Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP). Wichtig: Für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht – dort greifen stattdessen die Boni aus der Heizungsförderung.
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Steuerbonus nach § 35c EStG: der Weg ganz ohne Antrag
Kurzantwort: Wer den Aufwand der Antragstellung meiden möchte oder die BEG-Zuschüsse nicht nutzen kann, sichert sich 2026 den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Sanierungskosten, höchstens 40.000 Euro je Objekt, verteilt auf drei Jahre (7 Prozent, 7 Prozent, 6 Prozent). Bedingung: Das selbst genutzte Wohngebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Mit BEG-Förderung oder zinsverbilligtem KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme lässt sich der Steuerbonus nicht kombinieren.
Der Steuerbonus lohnt sich besonders für Eigentümer mit hoher Steuerlast, die keinen Anspruch auf den Einkommens-Bonus haben, oder für Maßnahmen, die knapp unter der attraktiven BEG-Schwelle bleiben. Ein Rechenbeispiel: Bei 50.000 Euro Sanierungskosten bringt § 35c EStG 10.000 Euro Steuerersparnis über drei Jahre. Die BEG EM würde bei einer Dämmung mit iSFP-Bonus dagegen nur 20 Prozent, also ebenfalls 10.000 Euro liefern – allerdings sofort und liquiditätswirksam. Bei der Heizung liegt die BEG-Förderung in nahezu allen Fällen deutlich vorn.
Entweder-oder: je Maßnahme keine doppelte Förderung
Für ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme dürfen Sie 2026 nicht zeitgleich BEG-Zuschuss und Steuerbonus geltend machen. Erlaubt ist hingegen eine Aufteilung nach Gewerken: die Heizung über die BEG-Förderung (bis zu 70 Prozent), die Fassadendämmung über § 35c EStG (20 Prozent). Prüfen Sie vor der Auftragsvergabe je Gewerk, welcher Weg den höheren Nettovorteil erbringt – ein Energieeffizienz-Experte oder Steuerberater rechnet das für Ihr Objekt durch.
Kombinationsregeln: Was sich verbinden lässt – und was nicht
Kurzantwort: 2026 gilt: Der BAFA-Zuschuss (BEG EM) und der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lassen sich für dieselbe Maßnahme verbinden – der Zuschuss senkt die Kosten, der Kredit finanziert den Rest günstig. Der iSFP-Bonus addiert sich zum BAFA-Zuschuss der Hülle. Nicht miteinander vereinbar sind dagegen: BEG-Zuschuss und Steuerbonus (§ 35c) für dieselbe Maßnahme sowie KfW 261 (Effizienzhaus) und BEG EM (Einzelmaßnahme) für dasselbe Bauteil. Zusätzlich lassen sich in vielen Bundesländern Landesförderungen ergänzen, sofern die Programme keine Doppelförderung derselben Kostenposition untersagen.
Wie sich die Förderwege 2026 kombinieren lassen (je Maßnahme)
| Kombination | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit | ja | Klassiker: Zuschuss + günstiger Kredit |
| BAFA-Zuschuss + iSFP-Bonus | ja | 5 % extra auf die Hülle |
| BAFA-Zuschuss + § 35c EStG | nein | Entweder-oder pro Maßnahme |
| KfW 261 + BEG EM (gleiches Bauteil) | nein | Effizienzhaus ODER Einzelmaßnahme |
| BEG + Landesförderung | meist ja | Programmbedingungen prüfen |
| § 35c EStG + Landeszuschuss | prüfen | je nach Landesprogramm |
Die richtige Reihenfolge: erst planen, dann beantragen, dann beauftragen
Kurzantwort: Die goldene Regel 2026 lautet: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Wer zuerst einen Handwerker beauftragt und erst danach den Antrag einreicht, büßt den gesamten Anspruch ein. Die richtige Abfolge: erstens Energieberatung und iSFP, zweitens einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, drittens Antrag bei BAFA (Hülle) bzw. KfW (Heizung) über den Energieeffizienz-Experten, viertens auf die Zusage warten, fünftens den Auftrag verbindlich vergeben und umsetzen, sechstens Verwendungsnachweis einreichen und den Zuschuss erhalten.
- 1. Energieeffizienz-Experten beauftragen und – für 5 % Bonus – einen iSFP erstellen lassen.
- 2. Angebote einholen und einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) vorbereiten.
- 3. Antrag stellen: Heizung über die KfW (via Hausbank), Hülle/Anlagentechnik über die BAFA.
- 4. Bewilligung bzw. Zuwendungsbescheid abwarten — erst danach verbindlich beauftragen.
- 5. Maßnahme umsetzen und alle Rechnungen sowie die Fachunternehmererklärung sammeln.
- 6. Verwendungsnachweis mit Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen, Zuschuss erhalten.
Sonderfall Heizung: der Vertrag mit aufschiebender Bedingung
Seit 2024 dürfen Sie bei der Heizungsförderung einen Vertrag schon abschließen, bevor der Antrag gestellt ist – vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn an die Förderzusage bindet. Das verschafft Ihnen Planungssicherheit gegenüber dem Handwerker, ohne den Förderanspruch aufs Spiel zu setzen. Lassen Sie sich die Formulierung vom Fachbetrieb oder Energieberater bestätigen, bevor Sie unterschreiben.
Beispielrechnung: So viel Förderung bringt eine typische Sanierung zurück
Kurzantwort: Ein Beispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Baujahr 1985: Wärmepumpe für 30.000 Euro (30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus = 50 % = 15.000 Euro Zuschuss), Fassadendämmung für 40.000 Euro (15 % + 5 % iSFP = 20 % = 8.000 Euro), neue Fenster für 20.000 Euro (20 % = 4.000 Euro). Gesamtkosten 90.000 Euro, Zuschuss 27.000 Euro. Den Eigenanteil von 63.000 Euro finanziert der KfW-Ergänzungskredit zinsverbilligt. Der iSFP für rund 1.500 Euro, zur Hälfte erstattet, hat sich über den Bonus mehrfach ausgezahlt.
Wichtig für die Kalkulation: Der Zuschuss wird auf die förderfähigen Kosten bis zur jeweiligen Höchstgrenze gewährt, nicht auf jeden Euro der Rechnung. Bleiben Sie mit den einzelnen Gewerken unterhalb der Grenzen (30.000 Euro Heizung, 60.000 Euro Hülle mit iSFP), schöpfen Sie das Maximum aus. Wer noch am Anfang steht, prüft die Gesamtstrategie am besten mit dem Kostenrechner und einem Blick in die vollständige Förderübersicht. Wie sich die Sanierung in den gesamten Bauablauf einfügt, zeigt der Ratgeber Hausbau-Ablauf.
Ihr Eigenanteil nach Förderung – schwarz auf weiß
Wir vermitteln Ihnen drei Fachbetriebe, die Ihre Sanierung kalkulieren, die passenden Förderprogramme verbinden und die Anträge über einen Energieeffizienz-Experten stellen. So erkennen Sie schon vor der Auftragsvergabe, was nach Abzug aller Zuschüsse übrig bleibt.
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