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Grundstück & Verkauf 2026

Grundstück verkaufen: der große Ratgeber 2026

Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen – ob privat oder mit Makler? Wir erklären, wie Sie den Grundstückswert über den Bodenrichtwert bestimmen, welche Steuern und Fristen greifen, wie der Ablauf beim Notar aussieht und in welchen Fällen sich ein Teilverkauf auszahlt.

Den Grundstückswert bestimmen: die Rolle des Bodenrichtwerts

Ehe Sie Ihr Grundstück veräußern, sollten Sie den realistischen Marktwert einschätzen können. Basis dafür ist der Bodenrichtwert – ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter, den die unabhängigen Gutachterausschüsse der Gemeinden ermitteln und regelmäßig veröffentlichen. Abrufen können Sie ihn meist kostenfrei über die BORIS-Portale der Bundesländer. Multiplizieren Sie den Bodenrichtwert mit Ihrer Grundstücksfläche, ergibt sich ein erster Richtwert.

Der reale Preis kann davon abweichen: Lage, Zuschnitt, Erschließungsgrad, Baurecht und Ausnutzbarkeit sorgen für Auf- oder Abschläge. Ein voll erschlossenes, sofort bebaubares Grundstück in gefragter Lage bringt spürbar mehr als eine schwer erreichbare Restfläche. Für einen belastbaren Preis empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten oder eine fundierte Markteinschätzung. Wie sich die Preise je Region bewegen, zeigt unsere Übersicht der Grundstückspreise 2026. Eine erste kostenlose Einschätzung liefert Ihnen unser Grundstücks-Check.

Steuern beim Verkauf: was die Spekulationsfrist bedeutet

Der entscheidende steuerliche Punkt ist die zehnjährige Spekulationsfrist. Veräußern Sie ein Grundstück binnen zehn Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn, fällt auf den Wertzuwachs Spekulationssteuer an – abgerechnet mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Ist die Zehnjahresfrist verstrichen, bleibt der Verkauf steuerfrei, ganz gleich wie hoch der Gewinn ist. Bei einem geerbten oder geschenkten Grundstück zählt die Haltefrist des Voreigentümers mit. Die Einzelheiten regelt das Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG). Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel von einem Steuerberater prüfen.

Verkauf in Eigenregie oder über einen Makler?

Verkauf in Eigenregie

  • Keine Maklerprovision – Sie sparen die Kosten komplett
  • Unmittelbarer Draht zu den Interessenten
  • Preis und Ablauf bleiben ganz in Ihrer Hand
  • Mehr Zeitaufwand für Vermarktung und Termine
  • Rechts- und Preisrisiko tragen Sie selbst

Verkauf über einen Makler

  • Marktkenntnis und realistische Preisbestimmung
  • Hohe Reichweite und geprüfte Kaufinteressenten
  • Exposé, Besichtigungen und Verhandlung übernimmt der Fachmann
  • Provision, meist zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt
  • Empfehlenswert bei komplexen oder erklärungsbedürftigen Grundstücken

Ablauf: in fünf Schritten zum Verkauf

  1. 1

    Verkehrswert bestimmen

    Bodenrichtwert einsehen, Lage und Zuschnitt beurteilen, bei Bedarf Gutachten beauftragen.

  2. 2

    Unterlagen zusammentragen

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan und Altlastenauskunft beschaffen.

  3. 3

    Grundstück vermarkten

    Exposé erstellen, Preis bestimmen und privat oder über einen Makler anbieten.

  4. 4

    Interessenten prüfen und verhandeln

    Bonität abklären, Besichtigungen durchführen, Kaufpreis und Konditionen aushandeln.

  5. 5

    Notartermin und Übergabe

    Notarieller Kaufvertrag, Grundbucheintrag, Zahlung des Kaufpreises und Übergabe.

Notartermin und Übergang des Eigentums

Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstücksverkauf nicht wirksam. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, beide Parteien sehen ihn in Ruhe durch, danach folgt der Beurkundungstermin. Im Anschluss veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, überwacht die Kaufpreiszahlung und sorgt zuletzt für die Umschreibung des Eigentums. Notar- und Grundbuchkosten übernimmt üblicherweise der Käufer; andere Absprachen sind möglich. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Erschließungsnachweise und Altlastenauskunft – lückenlos vorliegen.

Teilverkauf und Verkauf von Gartengrundstücken

Wer über ein großes Grundstück verfügt, kann auch nur einen Teil davon abgeben. Erforderlich ist dafür eine amtliche Grundstücksteilung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, meist zusammen mit der Zustimmung der Gemeinde. Entscheidend ist, dass beide Teilflächen bebaubar und erschlossen bleiben. Bei reinen Gartengrundstücken ohne Baurecht liegt der Preis niedriger – sehen Sie im Bebauungsplan nach, ob eine spätere Bebauung in Frage kommt, denn Baurecht hebt den Wert deutlich.

Ob Sie Ihr Grundstück komplett oder in Teilen veräußern, spielt keine Rolle: Eine saubere Wertermittlung, vollständige Unterlagen und ein marktgerechter Preis sind der Schlüssel zu einem reibungslosen und ertragreichen Verkauf.

Der Bodenrichtwert

Grundlage der Wertermittlung – gratis über die BORIS-Portale.

Frist von 10 Jahren

Ist die Spekulationsfrist verstrichen, bleibt der Verkauf steuerfrei.

In Eigenregie oder mit Makler

Entweder Provision sparen oder die Reichweite eines Profis nutzen.

Notarielle Pflicht

Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht gültig.

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Oft gestellte Fragen zum Grundstücksverkauf

Antworten zu Wertermittlung, Steuern, Ablauf und Teilverkauf – knapp erklärt und aktuell für 2026.

Wie bestimme ich den Wert meines Grundstücks?
Startpunkt ist der Bodenrichtwert, den die kommunalen Gutachterausschüsse bereitstellen (häufig gratis über die BORIS-Portale der Länder). Mit der Grundstücksfläche multipliziert, entsteht daraus ein erster Anhaltspunkt. Lage, Zuschnitt, Erschließung, Baurecht und Ausnutzbarkeit sorgen dann für Auf- oder Abschläge. Wer einen verlässlichen Preis braucht, greift zu einem Wertgutachten oder einer kostenlosen Markteinschätzung.
Grundstück lieber privat oder über einen Makler veräußern?
Im Privatverkauf entfällt die Maklerprovision, dafür übernehmen Sie Aufwand, Rechtsrisiko und Preisverhandlung selbst. Ein Makler steuert Marktkenntnis, Reichweite und geprüfte Interessenten bei; die Provision teilen sich seit 2020 meist Käufer und Verkäufer. Bei unkomplizierten Grundstücken in beliebten Lagen ist der Eigenverkauf gut zu stemmen, bei komplexen Fällen rechnet sich häufig der Profi.
Fallen beim Grundstücksverkauf Steuern an?
Ausschlaggebend ist die Spekulationsfrist: Veräußern Sie ein Grundstück binnen zehn Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn, wird der Wertzuwachs mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nach zehn Jahren Haltedauer bleibt der Verkauf steuerfrei. Bei einem geerbten oder geschenkten Grundstück zählt die Frist des Voreigentümers weiter.
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf?
Zentral sind ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte beziehungsweise Lageplan, Auskünfte zu Bebauungsplan und Erschließung sowie das Baulastenverzeichnis und die Altlastenauskunft. Bei einem bebaubaren Grundstück schaffen ein Bodengutachten und eine Bauvoranfrage zusätzliches Vertrauen bei Käufern und beschleunigen den Abschluss merklich.
Wie verläuft der Verkauf beim Notar?
Ein Grundstücksverkauf ist ohne notarielle Beurkundung nicht wirksam. Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, beide Parteien sehen ihn durch, dann folgt der Beurkundungstermin. Danach veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung, überwacht die Kaufpreiszahlung und sorgt für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Die Notarkosten übernimmt in der Regel der Käufer, was jedoch verhandelbar bleibt.
Darf ich auch nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Ja, ein Teilverkauf ist möglich, setzt aber eine amtliche Grundstücksteilung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und meist die Zustimmung der Gemeinde voraus. Achten Sie darauf, dass beide Teilflächen weiterhin bebaubar und erschlossen bleiben. Besonders sinnvoll ist ein Teilverkauf bei großen Gartengrundstücken mit ungenutzten Baulücken.
Wie veräußere ich ein Gartengrundstück?
Ein reines Gartengrundstück ohne Baurecht bringt deutlich weniger ein als Bauland. Sehen Sie deshalb zunächst im Flächennutzungs- und Bebauungsplan nach, ob eine Umwidmung oder Bebauung denkbar ist – das hebt den Wert spürbar. Für Freizeit- und Kleingartengrundstücke gelten oft eigene Regeln; die Vermarktung erfolgt über regionale Portale und Kleingartenvereine.
Wie viel Zeit nimmt ein Grundstücksverkauf in Anspruch?
Von der Wertermittlung bis zur Beurkundung vergehen erfahrungsgemäß zwei bis sechs Monate, in begehrten Lagen mitunter weniger. Die Vermarktung dauert je nach Nachfrage einige Wochen, hinzu kommen die Käuferfinanzierung und der Notartermin. Vollständige Unterlagen und ein marktgerechter Preis verkürzen den Ablauf am spürbarsten.

Stand 2026, ohne Gewähr. Die steuerlichen Angaben ersetzen keine persönliche Beratung; ausschlaggebend ist das Einkommensteuergesetz. fertighaus-finder.de ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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