Grundstück verkaufen: der große Ratgeber 2026
Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen – ob privat oder mit Makler? Wir erklären, wie Sie den Grundstückswert über den Bodenrichtwert bestimmen, welche Steuern und Fristen greifen, wie der Ablauf beim Notar aussieht und in welchen Fällen sich ein Teilverkauf auszahlt.
Den Grundstückswert bestimmen: die Rolle des Bodenrichtwerts
Ehe Sie Ihr Grundstück veräußern, sollten Sie den realistischen Marktwert einschätzen können. Basis dafür ist der Bodenrichtwert – ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter, den die unabhängigen Gutachterausschüsse der Gemeinden ermitteln und regelmäßig veröffentlichen. Abrufen können Sie ihn meist kostenfrei über die BORIS-Portale der Bundesländer. Multiplizieren Sie den Bodenrichtwert mit Ihrer Grundstücksfläche, ergibt sich ein erster Richtwert.
Der reale Preis kann davon abweichen: Lage, Zuschnitt, Erschließungsgrad, Baurecht und Ausnutzbarkeit sorgen für Auf- oder Abschläge. Ein voll erschlossenes, sofort bebaubares Grundstück in gefragter Lage bringt spürbar mehr als eine schwer erreichbare Restfläche. Für einen belastbaren Preis empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten oder eine fundierte Markteinschätzung. Wie sich die Preise je Region bewegen, zeigt unsere Übersicht der Grundstückspreise 2026. Eine erste kostenlose Einschätzung liefert Ihnen unser Grundstücks-Check.
Steuern beim Verkauf: was die Spekulationsfrist bedeutet
Der entscheidende steuerliche Punkt ist die zehnjährige Spekulationsfrist. Veräußern Sie ein Grundstück binnen zehn Jahren nach dem Erwerb mit Gewinn, fällt auf den Wertzuwachs Spekulationssteuer an – abgerechnet mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Ist die Zehnjahresfrist verstrichen, bleibt der Verkauf steuerfrei, ganz gleich wie hoch der Gewinn ist. Bei einem geerbten oder geschenkten Grundstück zählt die Haltefrist des Voreigentümers mit. Die Einzelheiten regelt das Einkommensteuergesetz (§ 23 EStG). Lassen Sie Ihren konkreten Fall im Zweifel von einem Steuerberater prüfen.
Verkauf in Eigenregie oder über einen Makler?
Verkauf in Eigenregie
- Keine Maklerprovision – Sie sparen die Kosten komplett
- Unmittelbarer Draht zu den Interessenten
- Preis und Ablauf bleiben ganz in Ihrer Hand
- Mehr Zeitaufwand für Vermarktung und Termine
- Rechts- und Preisrisiko tragen Sie selbst
Verkauf über einen Makler
- Marktkenntnis und realistische Preisbestimmung
- Hohe Reichweite und geprüfte Kaufinteressenten
- Exposé, Besichtigungen und Verhandlung übernimmt der Fachmann
- Provision, meist zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt
- Empfehlenswert bei komplexen oder erklärungsbedürftigen Grundstücken
Ablauf: in fünf Schritten zum Verkauf
- 1
Verkehrswert bestimmen
Bodenrichtwert einsehen, Lage und Zuschnitt beurteilen, bei Bedarf Gutachten beauftragen.
- 2
Unterlagen zusammentragen
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan und Altlastenauskunft beschaffen.
- 3
Grundstück vermarkten
Exposé erstellen, Preis bestimmen und privat oder über einen Makler anbieten.
- 4
Interessenten prüfen und verhandeln
Bonität abklären, Besichtigungen durchführen, Kaufpreis und Konditionen aushandeln.
- 5
Notartermin und Übergabe
Notarieller Kaufvertrag, Grundbucheintrag, Zahlung des Kaufpreises und Übergabe.
Notartermin und Übergang des Eigentums
Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstücksverkauf nicht wirksam. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, beide Parteien sehen ihn in Ruhe durch, danach folgt der Beurkundungstermin. Im Anschluss veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, überwacht die Kaufpreiszahlung und sorgt zuletzt für die Umschreibung des Eigentums. Notar- und Grundbuchkosten übernimmt üblicherweise der Käufer; andere Absprachen sind möglich. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Erschließungsnachweise und Altlastenauskunft – lückenlos vorliegen.
Teilverkauf und Verkauf von Gartengrundstücken
Wer über ein großes Grundstück verfügt, kann auch nur einen Teil davon abgeben. Erforderlich ist dafür eine amtliche Grundstücksteilung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, meist zusammen mit der Zustimmung der Gemeinde. Entscheidend ist, dass beide Teilflächen bebaubar und erschlossen bleiben. Bei reinen Gartengrundstücken ohne Baurecht liegt der Preis niedriger – sehen Sie im Bebauungsplan nach, ob eine spätere Bebauung in Frage kommt, denn Baurecht hebt den Wert deutlich.
Ob Sie Ihr Grundstück komplett oder in Teilen veräußern, spielt keine Rolle: Eine saubere Wertermittlung, vollständige Unterlagen und ein marktgerechter Preis sind der Schlüssel zu einem reibungslosen und ertragreichen Verkauf.
Der Bodenrichtwert
Grundlage der Wertermittlung – gratis über die BORIS-Portale.
Frist von 10 Jahren
Ist die Spekulationsfrist verstrichen, bleibt der Verkauf steuerfrei.
In Eigenregie oder mit Makler
Entweder Provision sparen oder die Reichweite eines Profis nutzen.
Notarielle Pflicht
Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht gültig.
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Oft gestellte Fragen zum Grundstücksverkauf
Antworten zu Wertermittlung, Steuern, Ablauf und Teilverkauf – knapp erklärt und aktuell für 2026.
Wie bestimme ich den Wert meines Grundstücks?
Grundstück lieber privat oder über einen Makler veräußern?
Fallen beim Grundstücksverkauf Steuern an?
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf?
Wie verläuft der Verkauf beim Notar?
Darf ich auch nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?
Wie veräußere ich ein Gartengrundstück?
Wie viel Zeit nimmt ein Grundstücksverkauf in Anspruch?
Stand 2026, ohne Gewähr. Die steuerlichen Angaben ersetzen keine persönliche Beratung; ausschlaggebend ist das Einkommensteuergesetz. fertighaus-finder.de ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

