Vor Produktionsbeginn müssen freigegebene Pläne eindeutig versioniert sein. Kontrollieren Sie Wandaufbauten, Holzqualität und -feuchte, Verbindungsmittel, Folien, Fensteranschlüsse und Installationszonen anhand der vereinbarten Unterlagen. Produktnachweise sollten dem tatsächlich eingesetzten Fabrikat entsprechen. Eine allgemeine Broschüre oder ein Musterzertifikat belegt nicht, dass genau dieses Material im konkreten Haus verwendet wird. Änderungen benötigen die Zustimmung der verantwortlichen Planer, bevor sie umgesetzt werden.
Wenn eine Werkabnahme vereinbart wird, legen Sie Prüfumfang und Folgen von Abweichungen fest. Der Prüfer sollte unabhängig vom Vertrieb sein und Zugang zu den relevanten Produktionsschritten erhalten. Eine Werkabnahme ersetzt die Baustellenkontrolle nicht: Transport und Montage erzeugen eigene Risiken. Fotografische Dokumentation muss Bauteile eindeutig zuordnen und sollte sicher gespeichert werden.
Auf der deutschen Baustelle sind Kontrollen vor dem Schließen verdeckter Schichten besonders wichtig. Prüfen lassen sollten Bauherren unter anderem Fundamentanschluss, Verankerung, Luftdichtheit, Feuchteschutz, Leitungsführung und die Umsetzung statischer Details. Mängel werden mit Ort, Foto, Frist und verantwortlichem Vertragspartner protokolliert. Der Montageleiter sollte nicht allein entscheiden, ob eine Abweichung technisch unwesentlich ist.
Die Schlussabnahme erfolgt erst, wenn das vereinbarte Werk prüfbar fertig und die Dokumentation verfügbar ist. Dazu gehören je nach Vertrag Statik, Energieunterlagen, Produkt- und Messnachweise, Wartungsinformationen und Revisionspläne. Eine Teil- oder Vorabnahme kann rechtliche Folgen haben. Lassen Sie daher unklare Formulare und Protokolle vor Unterzeichnung prüfen und halten Sie wesentliche Mängel ausdrücklich fest.