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Notarkosten und Grundbuch beim Hauskauf 2026: Höhe, Systematik und Ablauf

Kein Grundstück wechselt ohne Notar den Eigentümer – und die Gebühren dafür schätzen viele Käufer zu niedrig ein. Als Faustregel summieren sich Notar- und Grundbuchkosten auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Dieser Ratgeber erläutert die GNotKG-Systematik, den Ablauf der Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Grundschuldbestellung sowie ein Rechenbeispiel als Spanne.

Stand: 21. Juli 2026
Lesezeit: 10 Min.

Kein Grundstück und keine Immobilie wechselt in Deutschland ohne Notar den Eigentümer – die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für den Notar und die Eintragung ins Grundbuch entstehen dabei Gebühren, die viele Käufer unterschätzen: Als grobe Daumenregel belaufen sich die Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf zusammen auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt und deshalb bundesweit identisch – Verhandeln bringt hier nichts. Dieser Ratgeber erläutert die Systematik nach dem GNotKG, den Ablauf der Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Grundschuldbestellung sowie ein Rechenbeispiel als Spanne, damit Sie die Nebenkosten realistisch einplanen.

rund 1,5 %
Notar + Grundbuch
Daumenregel zum Kaufpreis
ca. 1,0 %
Notarkosten
Beurkundung & Vollzug
ca. 0,5 %
Grundbuchkosten
Eintragung & Vormerkung

Wie hoch sind Notarkosten und Grundbuchkosten?

Kurzantwort: Als grobe Faustregel belaufen sich Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf zusammen auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises – etwa 1,0 Prozent für den Notar und rund 0,5 Prozent für das Grundbuchamt. Bei einem Kaufpreis von rund 400.000 Euro sind das grob 6.000 Euro. Diese Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt, sodass jeder Notar identisch abrechnet. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Geschäftswert und den tatsächlich anfallenden Tätigkeiten, etwa ob eine Finanzierung über eine Grundschuld abgesichert wird. Verhandeln lohnt nicht – die Gebühren stehen fest.

Die Notar- und Grundbuchkosten zählen zu den Kaufnebenkosten, die Sie zusätzlich zum Kaufpreis aus Eigenkapital aufbringen müssen, da Banken diese Posten meist nicht mitfinanzieren. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls der Maklerprovision summieren sich die Erwerbsnebenkosten je nach Bundesland auf rund 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Wie sich das ins Gesamtbudget einfügt, zeigt der Ratgeber Baunebenkosten, und wie viel Eigenkapital Sie dafür benötigen, erläutert der Ratgeber Eigenkapital.

Richtwerte Notar- & Grundbuchkosten je Kaufpreis (2026)

KaufpreisNotar (~1,0 %)Grundbuch (~0,5 %)Summe (~1,5 %)
250.000 €≈ 2.500 €≈ 1.250 €≈ 3.750 €
400.000 €≈ 4.000 €≈ 2.000 €≈ 6.000 €
600.000 €≈ 6.000 €≈ 3.000 €≈ 9.000 €

Die Systematik nach dem GNotKG

Kurzantwort: Die Höhe der Notargebühren bemisst sich nicht nach Aufwand oder Stunden, sondern nach dem Geschäftswert – in der Regel dem Kaufpreis. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt dazu eine Gebührentabelle fest, aus der sich eine Grundgebühr ableitet. Für einzelne Tätigkeiten fallen dann Vielfache dieser Gebühr an: Die Beurkundung des Kaufvertrags kostet gewöhnlich die doppelte Gebühr, der Vollzug und einzelne Vermerke werden gesondert berechnet. Da das System gesetzlich vorgegeben ist, sind die Kosten transparent nachvollziehbar und überall gleich. Hinzu kommen Auslagen für Porto, Schreibauslagen und die Umsatzsteuer.

Weil der Geschäftswert die Grundlage bildet, steigen die Gebühren mit dem Kaufpreis – jedoch nicht linear, sondern degressiv: Bei höheren Werten sinkt der prozentuale Anteil leicht. Deshalb ist die 1,5-Prozent-Regel nur eine Näherung, die bei sehr niedrigen oder sehr hohen Kaufpreisen etwas abweicht. Die genaue Gebührentabelle und die Systematik lesen Sie im Gesetzestext nach, den Sie bei gesetze-im-internet.de einsehen können. Eine Kostenschätzung erhalten Sie auf Wunsch vorab von Ihrem Notar.

Ein weiterer Grund, weshalb die 1,5-Prozent-Regel nur eine Näherung ist: Neben der eigentlichen Beurkundung entstehen zahlreiche Einzelposten, die das GNotKG jeweils mit einem Faktor der Grundgebühr ansetzt. Dazu gehören etwa die Betreuung des Kaufvertrags (Überwachung von Zahlungsvoraus- setzungen), die Einholung behördlicher Genehmigungen, die Löschung alter Belastungen und die Verwahrung von Geldern auf einem Notaranderkonto, sofern dieses genutzt wird. Ein Notaranderkonto sollten Sie nur nutzen, wenn es sachlich erforderlich ist, denn es verursacht zusätzliche Gebühren. In den meisten Standardfällen überweist der Käufer den Kaufpreis nach Freigabe durch den Notar direkt an den Verkäufer – das ist günstiger.

Der Käufer trägt in der Regel die Notarkosten

Gewöhnlich übernimmt der Käufer die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung. Der Verkäufer zahlt meist nur die Löschung etwaiger Altlasten wie einer alten Grundschuld. Diese Kostenverteilung sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein. Wer eine Immobilie finanziert, trägt zusätzlich die Kosten für die Bestellung der neuen Grundschuld zugunsten der Bank.

Ablauf: Von der Beurkundung zur Eigentumsumschreibung

Kurzantwort: Der Ablauf ist gesetzlich vorgegeben und schützt beide Seiten: Nach der Einigung übersendet der Notar den Vertragsentwurf, den Sie in Ruhe prüfen – bei Verbrauchern muss der Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Beim Beurkundungstermin verliest der Notar den Vertrag und beantwortet Fragen; anschließend unterschreiben beide Parteien. Danach veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt nötige Genehmigungen ein und teilt Ihnen mit, wann Sie den Kaufpreis zahlen müssen. Erst nach vollständiger Zahlung und Grunderwerbsteuer erfolgt die Eigentumsumschreibung. So ist gewährleistet, dass Sie nur zahlen, wenn Ihr Eigentum abgesichert ist.

Der Notar ist dabei zur Neutralität verpflichtet: Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für einen rechtssicheren, ausgewogenen Vertrag. Sie dürfen den Notar frei wählen; üblich ist, dass die Partei, die die Kosten trägt, den Notar bestimmt. Nutzen Sie die zweiwöchige Prüffrist, um den Entwurf gründlich zu lesen und offene Punkte zu klären – etwa Übergabetermin, mitverkaufte Gegenstände und Gewährleistung. Bei einem Neubau kommt es zudem auf den Bauvertrag an; wie Sie diesen prüfen, erläutert der Ratgeber Bauvertrag prüfen.

Achten Sie beim Neubau auf die Reihenfolge: Erwerben Sie zunächst nur das Grundstück, wird ausschließlich der Grundstückskaufpreis beurkundet – die Bauleistung ist dann Gegenstand eines separaten Bauvertrags, der keiner notariellen Beurkundung bedarf. Kaufen Sie hingegen ein Grundstück mit gleichzeitig vereinbarter Bauverpflichtung („Bauträgermodell“), kann sich der Geschäftswert für den Notar erhöhen, da dann Grundstück und Bauleistung gemeinsam betrachtet werden. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, wie Ihr Vorhaben rechtlich strukturiert ist – das wirkt sich sowohl auf die Notarkosten als auch auf die Grunderwerbsteuer aus.

Alle Kaufnebenkosten im Blick behalten

Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und Erschließung summieren sich rasch. Nutzen Sie unseren Kostenrechner, um die Nebenkosten Ihres Fertighaus-Projekts realistisch zu kalkulieren – und vergleichen Sie kostenlos geeignete Angebote aus unserem Anbieternetzwerk.

Auflassungsvormerkung und Grundschuldbestellung

Kurzantwort: Zwei Grundbucheinträge bestimmen die Kosten: die Auflassungsvormerkung und die Grundschuldbestellung. Die Auflassungsvormerkung wird unmittelbar nach der Beurkundung eingetragen und schützt Sie als Käufer davor, dass die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder belastet wird – sie „reserviert“ Ihr künftiges Eigentum. Die Grundschuldbestellung benötigen Sie, wenn Sie den Kauf über eine Bank finanzieren: Die Bank sichert ihr Darlehen über eine Grundschuld im Grundbuch ab. Beide Vorgänge lösen jeweils Notar- und Grundbuchgebühren aus und sind in der 1,5-Prozent-Faustregel meist bereits grob berücksichtigt. Ohne Finanzierung entfällt die Grundschuld und die Kosten sinken entsprechend.

Die Grundschuld ist im Übrigen nicht dasselbe wie das Darlehen: Sie ist die dingliche Sicherheit im Grundbuch, während der Darlehensvertrag mit der Bank die eigentliche Rückzahlung regelt. Nach vollständiger Tilgung können Sie die Grundschuld löschen lassen oder für ein späteres Darlehen bestehen lassen. Achten Sie darauf, dass die Grundschuldbestellung terminlich zur Auszahlung des Darlehens passt, damit Ihre Finanzierung reibungslos startet. Wie die Finanzierung insgesamt aufgebaut ist, erläutert der Ratgeber Baufinanzierung 2026.

  • Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin sorgfältig prüfen.
  • Kostenverteilung (wer zahlt was) im Kaufvertrag eindeutig festlegen.
  • Auflassungsvormerkung sichert Ihr künftiges Eigentum ab.
  • Grundschuldbestellung auf die Auszahlung des Darlehens abstimmen.
  • Kaufpreis erst nach Freigabe durch den Notar überweisen.

Rechenbeispiel und Einordnung in die gesamten Nebenkosten

Kurzantwort: Ein Rechenbeispiel als Spanne: Bei einem Kaufpreis von rund 400.000 Euro belaufen sich die Notarkosten auf etwa 4.000 Euro und die Grundbuchkosten auf rund 2.000 Euro – zusammen also grob 6.000 Euro oder 1,5 Prozent. Kommt eine finanzierte Grundschuld hinzu, fällt die Summe etwas höher aus. Rechnen Sie diese Beträge fest zu Ihrem Eigenkapital, da Banken die Nebenkosten meist nicht mitfinanzieren. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer und einer etwaigen Maklerprovision gelangen Sie je nach Bundesland zu rund 9 bis 12 Prozent Erwerbsnebenkosten. Diese Größe sollten Sie von Anfang an in Ihre Budgetplanung übernehmen.

Die genaue Höhe schwankt regional vor allem wegen der Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegt. Die reinen Notar- und Grundbuchkosten bleiben hingegen bundesweit gleich. Ein praktischer Tipp: Bitten Sie den Notar vorab um eine unverbindliche Kostenschätzung, damit Sie mit einem konkreten Betrag rechnen können. Nutzen Sie außerdem unseren Kostenrechner, um Kaufpreis, Nebenkosten und Finanzierung übersichtlich zusammenzuführen. So wissen Sie genau, wie viel Kapital Sie zum Notartermin bereithalten müssen.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Absetzbarkeit: Bei einer selbst genutzten Immobilie lassen sich Notar- und Grundbuchkosten steuerlich in der Regel nicht ansetzen. Anders liegt der Fall, wenn die Kosten der Finanzierung zuzuordnen sind – etwa die Grundschuldbestellung bei einer vermieteten Immobilie. Für die meisten Baufamilien, die selbst einziehen, sind die Notar- und Grundbuchkosten daher reine Erwerbsnebenkosten ohne Steuervorteil. Kalkulieren Sie sie deshalb als festen Bestandteil Ihres Eigenkapitalbedarfs und verrechnen Sie sie nicht mit möglichen Steuererstattungen.

Nebenkosten frühzeitig in die Finanzierung einplanen

Da Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbsteuer aus Eigenmitteln zu zahlen sind, sollten Sie diese rund 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises fest einplanen, ehe Sie ein Angebot unterschreiben. Wer die Nebenkosten übersieht, gerät schnell in eine Finanzierungslücke. Kalkulieren Sie diese Posten deshalb von Anfang an getrennt vom eigentlichen Kaufpreis – das bewahrt vor unangenehmen Überraschungen kurz vor dem Notartermin.

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Wichtige Fragen kurz erklärt

Die häufigsten Preisfragen rund um Notarkosten und Grundbuch beim Hauskauf 2026 – kompakt beantwortet von der Redaktion von fertighaus-finder.de (Stand 2026).

Wie hoch sind Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf?
Als Faustregel liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises, davon etwa 1,0 Prozent für den Notar und rund 0,5 Prozent fürs Grundbuchamt. Bei einem Kaufpreis von rund 400.000 Euro sind das grob 6.000 Euro. Die Gebühren sind im GNotKG bundesweit einheitlich geregelt, sodass jeder Notar dasselbe abrechnet. Verhandeln lohnt sich daher nicht.
Wonach richten sich die Notargebühren?
Die Notargebühren richten sich nicht nach Aufwand oder Stunden, sondern nach dem Geschäftswert, also in der Regel dem Kaufpreis. Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt dazu eine Gebührentabelle fest, aus der sich eine Grundgebühr ergibt. Für Beurkundung und Vollzug fallen dann Vielfache dieser Gebühr an. Weil das System gesetzlich vorgegeben ist, sind die Kosten transparent und überall gleich.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung wird direkt nach der Beurkundung ins Grundbuch eingetragen und schützt Sie als Käufer. Sie verhindert, dass die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig verkauft oder belastet wird, und reserviert damit Ihr künftiges Eigentum. Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Grunderwerbsteuer erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung. Die Vormerkung löst eigene Notar- und Grundbuchgebühren aus.
Wer trägt die Notar- und Grundbuchkosten?
Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung. Der Verkäufer zahlt meist nur die Löschung alter Belastungen wie einer bestehenden Grundschuld. Wer finanziert, trägt zusätzlich die Kosten für die Bestellung der neuen Grundschuld zugunsten der Bank. Die genaue Kostenverteilung sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein.
Kann ich die Notarkosten mitfinanzieren?
In der Regel nicht. Banken finanzieren die Kaufnebenkosten – Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer – meist nicht mit, sodass Sie diese aus Eigenkapital aufbringen müssen. Zusammen erreichen die Erwerbsnebenkosten je nach Bundesland rund 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Planen Sie diesen Betrag von Anfang an getrennt vom Kaufpreis ein, um eine Finanzierungslücke zu vermeiden.
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