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Planung & Architektenhonorar 2026

Mit dem Architekten bauen: Kosten, HOAI & Leistungsphasen

Wer mit einem Architekten baut, bekommt ein individuelles Haus – zahlt dafür aber ein Honorar nach HOAI. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Kosten 2026 zusammensetzen, welche Leistungsphasen es gibt, wann ein Architekt Pflicht ist und wie sich Architekt und Fertighaus clever kombinieren lassen.

Individuell planen oder aus dem Katalog wählen?

Schon zu Projektbeginn stellt sich die Grundsatzfrage: das Haus individuell mit einem Architekten entwickeln oder aus dem Katalog eines Fertighausherstellers wählen? Beim Architektenhaus entsteht gemeinsam mit einem Planer ein Unikat, das genau auf Ihr Grundstück und Ihre Wünsche zugeschnitten ist. Der Architekt begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Bauüberwachung und vergibt die einzelnen Gewerke – Rohbau, Dach, Elektro, Sanitär – an spezialisierte Handwerksbetriebe.

Das Fertighaus dagegen bringt eine weitgehend standardisierte Planung zum festen Preis mit. Der Hersteller entwirft, fertigt die Wände im Werk und montiert das Haus binnen kurzer Zeit. Das drückt die Planungskosten und lässt die Gesamtsumme früh feststehen. Beim Architektenhaus erkauft man sich die gestalterische Freiheit mit dem HOAI-Honorar – hinzu kommt meist ein höherer Aufwand für die Einzelvergabe der Gewerke. Was ein Fertighaus im Ganzen kostet, zeigt unsere Übersicht zu den Baunebenkosten.

Die neun HOAI-Leistungsphasen und ihr Honoraranteil 2026

Grundlage des Architektenhonorars ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie gliedert die Planungsleistung in neun Leistungsphasen, denen jeweils ein fester Prozentanteil am Gesamthonorar zugeordnet ist. Sie können sämtliche Phasen in Auftrag geben oder nur ausgewählte – etwa Entwurf und Bauantrag. Insgesamt bewegt sich das Honorar 2026 in der Regel bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten.

PhaseBezeichnungHonoraranteilInhalt
LP 1Grundlagenermittlung2 %Aufgabe klären, Beratung, Standortbewertung
LP 2Vorplanung7 %Erste Entwürfe, Kostenschätzung, Varianten
LP 3Entwurfsplanung15 %Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung
LP 4Genehmigungsplanung3 %Bauantrag und Unterlagen für die Behörde
LP 5Ausführungsplanung25 %Detail- und Werkpläne für die Umsetzung
LP 6Vorbereitung der Vergabe10 %Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung
LP 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %Angebote prüfen, Firmen vergleichen
LP 8Objektüberwachung (Bauleitung)32 %Baustelle kontrollieren, Termine, Abnahme
LP 9Objektbetreuung2 %Mängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten

Prozentanteile nach der HOAI-Struktur, zur besseren Übersicht gerundet. Rechtsgrundlage bildet die HOAI. Die genaue Höhe des Honorars vereinbaren Bauherr und Architekt frei miteinander.

Was der Architekt konkret kostet: ein Rechenbeispiel für 2026

Nehmen wir an, Ihr Einfamilienhaus verursacht reine Baukosten von 400.000 €. Bei einem Vollauftrag über alle neun Leistungsphasen bewegt sich das Architektenhonorar 2026 zwischen 40.000 und 60.000 €, also bei rund 10 bis 15 Prozent. Vergeben Sie nur die Phasen 1 bis 4 – Beratung, Entwurf und Bauantrag –, fällt lediglich der anteilige Prozentsatz von etwa einem Viertel des Gesamthonorars an. Wer zusätzlich die kostenintensive Bauüberwachung (LP 8, gut ein Drittel des Honorars) beauftragt, erhält dafür eine fachkundige Qualitätskontrolle direkt auf der Baustelle.

In welchen Fällen ein Architekt vorgeschrieben ist

Ein hartnäckiger Irrglaube besagt, man brauche für jedes Haus zwingend einen Architekten beauftragen. Tatsächlich schreiben die Landesbauordnungen für den Bauantrag lediglich einen bauvorlageberechtigten Planer vor – das kann ein Architekt oder ebenso ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur sein. Ein Wohnhaus können Sie also nicht in Eigenregie zur Genehmigung einreichen. Beim schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt genau diese Aufgabe der Planer des Herstellers – einen eigenen Architekten brauchen Sie dann nicht. Rechtssicherheit gegenüber der ausführenden Firma schafft der Bauvertrag nach § 650a BGB.

Fertighaus und Architekt sinnvoll verbinden

Für viele Bauherren liegt die reizvollste Lösung dazwischen: Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Bauantrag und lassen das Haus danach von einem Fertighaushersteller errichten. Auf diese Weise bekommen Sie einen individuellen Grundriss und zahlen das Honorar nur für die wirklich beauftragten Leistungsphasen, sichern sich aber gleichzeitig die Termin- und Kostensicherheit der industriellen Vorfertigung. Zahlreiche Anbieter erlauben frei geplante Häuser oder kooperieren direkt mit externen Architekten. Wer beim Innenausbau selbst Hand anlegen möchte, findet im Ausbauhaus eine strukturierte Alternative mit klarer Kostenaufteilung.

Architektenhaus: das spricht dafür und dagegen

Vorteile

  • Einzelstück statt Planung von der Stange
  • Passt sich Grundstück und Hanglage ideal an
  • Unabhängige Bauüberwachung ganz in Ihrem Sinne
  • Freie Auswahl bei Materialien und Handwerksbetrieben
  • Fachkundige Begleitung vom Entwurf bis zur Abnahme

Nachteile

  • HOAI-Honorar von 10 – 15 % der Baukosten
  • Geringere Kostensicherheit als bei einem Festpreis
  • Längere Planungsphase und meist auch Bauzeit
  • Mehr Koordinationsaufwand bei der Einzelvergabe
  • Aufwendiger Vergleich der einzelnen Gewerke-Angebote

10 – 15 %

So hoch fällt das Architektenhonorar 2026 auf die reinen Baukosten üblicherweise aus.

Neun Phasen

Von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung – gegliedert nach HOAI.

Antragspflicht

Den Bauantrag darf nur ein bauvorlageberechtigter Planer einreichen.

Kombinierbar

Architektenentwurf und Fertighaus verbinden Gestaltungsfreiheit mit Festpreis.

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Wichtige Fragen zum Architekten beim Hausbau

Antworten rund um Architektenkosten, HOAI-Leistungsphasen und die Kombination von Architekt und Fertighaus – kompakt und auf dem Stand von 2026.

Was kostet ein Architekt beim Hausbau 2026?
Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und liegt 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 € Baukosten sind das rund 40.000 bis 60.000 €, wenn der Architekt alle neun Leistungsphasen übernimmt. Beauftragen Sie nur einzelne Phasen, etwa Entwurf und Bauantrag, sinkt das Honorar entsprechend anteilig.
Was sind die HOAI-Leistungsphasen?
Die HOAI teilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen (LP 1 bis LP 9) – von der Grundlagenermittlung über Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zur Bauüberwachung und Objektbetreuung. Jede Phase hat einen festen Prozentanteil am Gesamthonorar. Die Ausführungsplanung (25 %) und die Bauüberwachung (32 %) sind die größten Blöcke. Sie können einzelne Phasen beauftragen oder das Gesamtpaket vergeben.
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Für einen Bauantrag verlangen die Landesbauordnungen in Deutschland grundsätzlich einen bauvorlageberechtigten Planer – das ist ein Architekt oder ein bauvorlageberechtigter Bauingenieur. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht selbst zur Genehmigung einreichen. Bei einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt diese Aufgabe der beim Hersteller angestellte oder beauftragte Planer, sodass Sie keinen eigenen Architekten benötigen.
Architektenhaus oder Fertighaus – was ist günstiger?
Ein Fertighaus ist über den festen Katalogpreis meist kalkulierbarer und häufig günstiger, weil der Hersteller standardisiert plant und in Serie produziert. Ein frei geplantes Architektenhaus bietet dafür maximale gestalterische Freiheit und passt sich schwierigen Grundstücken besser an, kostet aber durch Individualplanung und Einzelvergabe der Gewerke in der Regel mehr. Wer Wert auf ein Unikat legt, zahlt für die Freiheit einen Aufpreis.
Kann ich Fertighaus und Architekt kombinieren?
Ja. Viele Fertighaus-Anbieter erlauben individuelle Grundrisse und arbeiten mit freien Architekten zusammen. Sie können einen Architekten für Entwurf und Bauantrag beauftragen und das Haus anschließend in Holztafel- oder Massivbauweise vom Fertighaushersteller errichten lassen. So verbinden Sie individuelle Planung mit der Kosten- und Terminsicherheit der industriellen Vorfertigung – das Honorar reduziert sich auf die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen.
Kann ich einzelne Leistungsphasen des Architekten beauftragen?
Ja, die HOAI sieht ausdrücklich die Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Häufig übernimmt der Architekt nur die Phasen 1 bis 4 (Beratung, Entwurf, Genehmigungsplanung) oder zusätzlich die Bauüberwachung (LP 8). Da jede Phase einen festen Honoraranteil hat, zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich benötigen. Die Bauüberwachung ist mit 32 Prozent der teuerste, aber oft lohnende Baustein zur Qualitätssicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Bauleiter?
Der Architekt plant das Gebäude gestalterisch und technisch und erstellt die Bauunterlagen. Der Bauleiter – der ebenfalls ein Architekt sein kann – überwacht die Ausführung auf der Baustelle, koordiniert die Gewerke, prüft die Qualität und nimmt die Arbeiten ab (HOAI-Leistungsphase 8). Beim schlüsselfertigen Fertighaus stellt der Hersteller in der Regel einen eigenen Bauleiter; eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist dennoch empfehlenswert.

Stand 2026, ohne Gewähr. Architektenhonorare werden zwischen Bauherr und Architekt individuell vereinbart; Prozentwerte dienen der Orientierung. Rechtsgrundlage ist die HOAI. fertighaus-finder.de ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts- oder Honorarberatung.

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